Also mir hätte die alte Decke ja auch gereicht, die konnte ich immer so gut beiseite schieben *doppelkicher*
| Schnüffelt aber komisch... |
| Da soll ich jetzt rein? |
| Hmm ich weiß ja noch nicht.... das Ding berührt mich... |
| Diese Seitenteile stören ein bisschen! |
| Huhu |
| Och ja ist ja doch ganz bequem! |
| Also diese Seitendinger stören aber immer noch! |
Und dann musste meine Vi noch eine Prüfung mit mir machen! Und zwar den Sachkundenachweis für Hundehalterinnen gemäß § 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden.Also zuerst musste sie die Theoretische Prüfung machen und dann mit mir zusammen die Praktische. Ich habe mich natürlich von meiner besten Seite gezeigt und so hatte der Prüfer nix zu bemängeln! Ganz im Gegenteil
Obwohl ich ja schon ganz schön aufgeregt war... aber der Prüfer war richtig nett und ich durfte, ja ihr lest richtig ICH DURFTE, ihn sogar ansabbern *kicher*
Und jetzt ist meine Vi ganz offiziell "Sachkundig" und darf Hunde halten.
Nachweis der Sachkunde
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen... Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Quelle: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=93854&_psmand=7
Gibt es so was bei euch auch?
Schlabbergrüße Bonjo